Ihr Physiotherapeut

Wahltherapeut für alle Kassen

 


Kostenrückverrechnung

 


Als Wahltherapeut für alle Kassen, können sie die Therapiekosten mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

Ihre Krankenkasse zahlt in der Regel 80 % der Therapiekosten, die ein Vertragspartner für die gleiche Leistung erhalten hätte, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Behandlungskosten.

Sie müssen die Behandlung zunächst selbst bezahlen und reichen dann die Rechnung mit Zahlungsnachweis bei ihre Krankenkasse ein, um eine Teilrückerstattung zu erhalten. Ich habe keinen Einfluss darauf, wie schnell Ihre Krankenkasse den Ihnen zustehenden Betrag überweist. Das kann einige Wochen bis mehrere Monate dauern.