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Termine
Termine können Sie telefonisch oder beim Behandlungstermin ausmachen. Ein vereinbarter Termin ist
verbindlich! Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt verhindert sein, sagen Sie bitte Ihren Termin mindestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls muss ich Ihnen diesen Termin in Rechnung stellen!
Therapiekosten
Über die Kosten für die Therapie werden Sie aufgeklärt beim Erstgespräch.
Als Wahltherapeut habe ich keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Nach begleichen der gesamte
Rechnungsbetrag können Sie bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückersatz gemäß dem
Kassentarif ansuchen (eventuelle benötigte Formulare bekommen Sie am Therapieende ausgereicht).
Besteht einen Privatversicherung, übernehmt diese nur dann Therapiekosten wenn Sie für Ambulante Physiotherapie
versichert sind. Sie können beim Ihrem Privatversicherung um Rückersatz ansuchen. Dies betrifft nur die Therapiekosten
die Ihrem Krankenversicherungsträger nicht übernehmt.
Verrechnung der therapiekosten
Nach Abschluss der Therapieserie ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen. Dies kann bar, mittels Erlagschein
oder einen einmalig Erteilung von einen Einzugsermächtigung.
Ausnahmeweise kann beim Therapieanfang eine Anzahlung der Therapiekosten verlangt werden oder einen einmalig Erteilung
von einen Einzugsermächtigung für die Totale Therapiekosten.
Aufstellung der Therapiekosten
Die Kosten der Behandlung bestehen aus Behandlungszeit, jegliches verwendete Material und / oder andere Dienstleistungen.
Zahlungsbedingungen
Erfolgt die Bezahlung mittels Zahlschein, beläuft sich die Zahlungsfrist auf 14 Tage nach Rechnungserstellung. Ist
ein Bankeinzug vereinbart, wird der Rechnungsbetrag am Fälligkeitsdatum abgebucht.
Mahnwesen bei Bezahlung mittels Zahlschein
Kunden, die die Rechnung 4 Wochen ab Fälligkeitsdatum noch nicht beglichen haben, erhalten eine schriftliche
Zahlungserinnerung mit der Aufforderung, die Rechnung binnen 14 Tagen zu begleichen. Die Mahnspesen für diese 1. Zahlungserinnerung betragen € 5,00.
Lässt ein Kunde diese Frist verstreichen, wird eine 2. schriftliche Zahlungserinnerung verschickt, mit der Aufforderung, die Rechnung binnen 14 Tagen zu begleichen. Die Mahnspesen für diese 2. Zahlungserinnerung betragen € 10,00.
Erfolgt trotz zweimaliger Zahlungserinnerung keine Begleichung der Rechnung, erhält der Kunde eine eingeschriebene 3. und letzte
Zahlungsaufforderung, die Rechnung innerhalb von 10 Tagen zur Einzahlung zu bringen. Die Mahnspesen für die 3. und
letzte Zahlungsaufforderung betragen € 30,00,-. Lässt ein Kunde auch diese letzte Frist zur Begleichung der Rechnung
verstreichen, so wird die Einhebung der offenen Forderung dem D.A.S. Österreich übergeben.
Mahnwesen bei Bezahlung mittels Einzugsermächtigung
Kunden, die ihre Rechnung mittels Einzugsermächtigung abbuchen lassen, haben jede Änderung der Bankverbindung
unverzüglich bekannt zu geben. Ist die Abbuchung am Fälligkeitsdatum aufgrund einer falschen Bankverbindung oder aus
einem sonstigen, in der Verantwortung des Kunden liegenden Grund, nicht möglich, wird dem Kunden ein Zahlschein
zugesandt. Die Bezahlung der Rechnung hat innerhalb von 14 Tagen mittels Zahlschein zu erfolgen. Eine Nichtbegleichung
hat denselben Fristenlauf wie oben angeführt zur Folge. Durch eine Rückleitung oder durch Nichtdeckung des Kontos
fällige Bankspesen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
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